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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Bei Armando gelten folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese Version tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

 

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  1. Für jede Anfrage erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte, basierend auf Ihren Wünschen. Die Offerte ist damit unser Angebot für die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen. Mit Ihrer Bestätigung des Angebotes erstellen wir einen beidseitig verbindlichen Mietvertrag. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages innerhalb von maximal 7 Tagen bestätigen Sie die Annahme des Mietvertrages, sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Ohne Unterzeichnung des Mietvertrages innerhalb der 7 Tage kann die Verfügbarkeit der offerierten Attraktionen nicht mehr gewährleistet werden

  2. Unsere Angebots-Preise sind Netto-Preise, excl. MwSt.. Die vereinbarten Leistungen sind bis zum in der Offerte vermerkten Datum, zuzüglich MwSt., zu begleichen.

  3. Abholgeräte sind bei Abholung zu bezahlen. Bei der Rückgabe sind diese in gereinigtem Zustand zurückzubringen. Werden diese ungereinigt zurückgebracht, werden die Reinigungskosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Defekte und Reparaturen aufgrund eines unsachgemässen Gebrauchs werden dem Mieter verrechnet.

  4. Bei Lieferung durch Armando’s Attraktionen AG muss die freie Zufahrt zum Aufstellplatz durch den Mieter gewährleistet werden. Ist die freie Zufahrt erst verspätet möglich, verschiebt sich der Betriebsstart entsprechend. Auf Wunsch offerieren wir Frühanlieferungen und Spätabholungen. Nicht vereinbarte, bzw. offerierte Wartezeiten, verrechnen wir nachträglich nach Zeitaufwand.Eine Parkmöglichkeit für unsere Fahrzeuge ist im unmittelbaren, bzw. nahen Umfeld des Veranstaltungsortes durch den Mieter sicherzustellen.

  5. Die genannten Mietpreise (gemäss Mietvertrag) haben Gültigkeit bei ebenerdiger, direkter Zufahrt. Ist dies nicht möglich, muss im Voraus geprüft werden, ob und wie der Aufbau erfolgen kann. Ist die direkte Zufahrt nicht gewährleistet, wird der entsprechende Mehraufwand (Zeit- und Materialaufwand) als Zusatzleistung offeriert, bzw. nachträglich in Rechnung gestellt.

  6. Bei den betreuten Attraktionen ist ein einmaliger Auf- und Abbau inbegriffen. Allfälliger Mehraufwand durch zusätzlichen Auf- und Abbau wird nachträglich in Rechnung gestellt (Zeit- und Materialaufwand).

  7. Die Transportpauschale bei den von uns betreuten Attraktionen beinhaltet einen Anfahrtsweg bis 40 km ab unserem Lager in Rickenbach (SO). Jeder weitere km wird entsprechend der Offerte verrechnet.

  8. Zusätzliche Betreuungsstunden werden nach Aufwand verrechnet. Arbeitszeiten nach Mitternacht werden mit einem Zuschlag von 50% auf Stundenbasis verrechnet.

  9. Allfällig zu kassierende Gelder während des Engagements gehen zugunsten des Mieters und werden bei der Abschlussrechnung abgezogen.

  10. Ein Betriebsausfall infolge eines technischen Defekts oder aufgrund einer höheren Gewalt berechtigt die Vertragspartner nicht zu einem Schadenersatzanspruch. Jede weitere daraus folgende Haftung wird abgelehnt. Dies beinhaltet explizit eine Betriebseinschränkung oder den Abbruch der Veranstaltung aufgrund von witterungsbedingten Einflüssen. Im Zweifelsfall entscheidet die betreuende Person von Armando’s Attraktionen aus Sicherheitsüberlegungen vor Ort für eine Einschränkung oder einen Abbruch des Betriebes der Mietgeräte.

  11. Bei Anmietung auf öffentlichem Grund sowie bei Betrieb gegen Entgelt sorgt der Mieter für die entsprechenden notwendigen behördlichen Genehmigungen.

  12. Die von uns angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen technischen und gesetzlichen Vorschriften und sind, sofern nötig, TÜV geprüft. Wir besitzen die Schaustellerbewilligung und sind gegen Personen- und Sachschäden für die von uns betriebenen Geräte versichert.Bei Abholgeräten ist der Mieter für die entsprechenden Versicherungen zuständig.

  13. Stromanschluss ist Sache des Mieters. Die Kosten gehen zu seinen Lasten. Allfällige spezielle Anforderungen für den Betrieb der Attraktionen werden in der Offerte und im Mietvertrag erwähnt.

  14. Provisorische Reservationen müssen, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 4 Wochen nach der Reservation schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung werden die provisorisch reservierten Attraktionen wieder freigegeben.

  15. Eine Betreuungszeit unter 6 Stunden beinhaltet eine Pause von 30 Minuten. Eine Betreuungszeit ab 6 Stunden beinhaltet eine Pause von 60 Minuten. Die Pause ist in den offerierten Preisen einkalkuliert.

  16. Annullationskosten:
    bis 90 Tage vor dem Anlass.     20 % des Mietpreises
    89 – 30 Tage vor dem Anlass    50 % des Mietpreises
    29 – 7 Tage vor dem Anlass      80 % des Mietpreises
    kürzer                                    100 % des Mietpreises

  17. Künstlerverpflichtungen werden bei Annullierungen in jedem Fall zu 100% in Rechnung gestellt

  18. Wir übernehmen keine Schönwettergarantie, freuen uns aber mit Ihnen über schönes Wetter!

  19. Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGBs) tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft